WasteTrade Bedingungen & Konditionen

DEFINITIONEN:

'Benutzer' - Jede Person, die berechtigt ist, die WasteTrade-Website im Namen des Unternehmens, bei dem sie angestellt ist, zu nutzen. Diese Person muss befugt sein, das Unternehmen zu verpflichten. Kann auch als "Administrator" bezeichnet werden.

'WasteTrade' - WasteTrade Holdings Limited, Unternehmensnummer 13314586, Anbieter des Online-Marktplatzes WasteTrade.

'Käufer' - Der autorisierte Benutzer, der sich auf der Website für den Kauf von Material registriert hat, oder das Unternehmen, bei dem er angestellt ist.

'Verkäufer' - Der autorisierte Nutzer, der sich auf der Website zum Zwecke des Verkaufs von Material registriert hat, oder das Unternehmen, bei dem er angestellt ist.

Makler" - Eine Einzelperson oder ein Unternehmen, das die Website nutzt, um Transaktionen zwischen Verkäufern und Käufern von Abfällen zu erleichtern, das aber zu keinem Zeitpunkt Eigentümer des Materials ist.

Die Plattform" - Die von WasteTrade Holdings Limited bereitgestellte Plattform erleichtert den An- und Verkauf von wiederverwertbarem Kunststoffmaterial.

Benutzernummer" - Die individuelle Nummer, die jedem Nutzer nach Abschluss des Registrierungsvorgangs zugewiesen wird.

'Laden' - Der individuelle Anteil des Materials, der an jeden einzelnen Käufer verkauft wird.

Kunden-Dashboard". - Die Sammlung von Daten, die jedem Nutzer zur Verfügung stehen, einschließlich seiner Angebote, Angebote, Nachrichten, kürzlich angesehenen Seiten, Kaufhistorie, "könnte auch gefallen" und Material, das bald verfügbar sein wird.

 

A) NUTZUNG DES WASTE-TRADE-MARKTPLATZES

  1. 1. ÜBER WASTETRADE
    1. 1.1 WasteTrade ist eine Marktplatzplattform für Kunststoffe, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Acryl, ABS, EPS, HDPE, LDPE, PC, PET, Polyethylen, PP, PS, PVC. WasteTrade ermöglicht es den Nutzern, die oben genannten Kunststoffe rund um die Uhr einzustellen, zu verkaufen, anzubieten und zu kaufen.
    2. 1.2 WasteTrade hat zu keinem Zeitpunkt Eigentum an den aufgeführten Materialien. Die Beteiligung von WasteTrade beschränkt sich darauf, als Vermittler für die Transaktionen von Kunststoffabfällen zwischen Käufern und Verkäufern auf der Plattform aufzutreten.
    3. 1.3 Obwohl WasteTrade alle Verkäufer und Käufer ermutigt, vollständig korrekte Informationen zu liefern, hat WasteTrade keine Kontrolle über die Existenz, Qualität, Sicherheit oder Legalität der angebotenen Artikel, den Wahrheitsgehalt oder die Richtigkeit der Inhalte oder Angebote der Nutzer, die Fähigkeit der Verkäufer, Artikel zu verkaufen, die Fähigkeit der Käufer, für Artikel zu zahlen, oder die Tatsache, dass ein Käufer oder Verkäufer eine Transaktion tatsächlich abschließen oder ein Material auf Anfrage zurücksenden wird, und garantiert dies auch nicht.
  2. 2. EINTRAGUNG VON INTERESSE
    1. 2.1 Wenn der Nutzer Käufer oder Verkäufer auf der Plattform werden möchte, muss er die als Pflichtfeld gekennzeichneten Informationen angeben; es ist jedoch wünschenswert, dass der Nutzer so viele Informationen wie möglich angibt, um den Registrierungsprozess zu erleichtern
    2. 2.2 Der Nutzer wird auf die Datenschutzrichtlinie verwiesen, um mehr über den Schutz seiner Daten zu erfahren.
    3. 2.3 Bei der Registrierung müssen Sie eine gültige E-Mail-Adresse angeben, die nicht beleidigend oder irreführend ist, nicht gegen die guten Sitten verstößt und keine Urheber-, Marken- oder sonstigen Rechte Dritter verletzt.
    4. 2.4 Mit der Registrierung des Unternehmens, das er vertritt, garantiert der Nutzer, dass er befugt ist, für dieses Unternehmen zu handeln und das Unternehmen in Situationen zu bringen, in denen das Unternehmen vertraglich gebunden ist. WasteTrade haftet nicht für Verluste oder Schäden, wenn ein Nutzer nicht befugt ist, im Namen der von ihm vertretenen Firma zu handeln.
    5. 2.5 Sobald der Nutzer alle für die Registrierung erforderlichen Informationen eingegeben hat, wird WasteTrade die bereitgestellten Informationen validieren, um das Konto zu registrieren und eine Nutzer-ID zu vergeben. WasteTrade wird sich bemühen, den Überprüfungsprozess innerhalb von 24 Stunden abzuschließen, kann dies jedoch nicht garantieren. Jegliche Verluste, die durch Verzögerungen im Validierungsprozess entstehen, werden nicht von WasteTrade verschuldet und WasteTrade haftet unter keinen Umständen für diese.
    6. 2.6 Mit der Registrierung zur Nutzung der Plattform erklärt sich der Nutzer mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung von WasteTrade einverstanden.
  3. 3. NUTZUNG VON WASTETRADE
    1. 3.1 Sobald das Benutzerkonto validiert wurde, kann der Benutzer Artikel einstellen oder auf Angebote des Verkäufers bieten. Das Benutzerkonto darf unter keinen Umständen an eine andere Partei übertragen werden, und das Benutzerkonto darf nur von der Person verwendet werden, die das Konto registriert hat und die ausdrücklich befugt ist, das Unternehmen, für das sie arbeitet, vertraglich zu binden.
    2. 3.2 Wir behalten uns das Recht vor, ein Benutzerkonto vorübergehend oder dauerhaft zu disqualifizieren und/oder zu deaktivieren, wenn ein Benutzer gegen diese Bedingungen verstoßen hat (oder dies beabsichtigt).
    3. 3.3 Ein Nutzer kann auch disqualifiziert oder sein Konto kann vorübergehend oder dauerhaft deaktiviert werden, wenn eine solche Maßnahme die Rechte anderer Nutzer unserer Website schützt.
    4. 3.4 Eine nicht erschöpfende Liste von Umständen, die zur Deaktivierung oder Deaktivierung eines Kontos führen können, ist die folgende:
      1. a. Ein Nutzer macht falsche oder irreführende Angaben.
      2. b. Ein Nutzer hat zuvor nicht für Produkte bezahlt, die er auf unserer Website gewonnen hat.
      3. c. Die Zahlung wurde zuvor aus irgendeinem Grund gesperrt oder verweigert.
      4. d. Ein Benutzer listet gefährliche oder nicht wiederverwertbare Materialien auf
      5. e. Ein Nutzer und andere Bieter vereinbaren, besprechen oder koordinieren Angebote in dem Versuch, die Gesamtwahrscheinlichkeit eines Gewinns über das hinaus zu erhöhen, was der Fall wäre, wenn Sie einzeln handeln würden.
      6. f. Eine betrügerische Zahlungsmethode wird verwendet, oder die Bank oder ein anderes Kreditinstitut macht die Kredit- oder Debitkartentransaktion für eine WasteTrade-Gebühr oder eine andere Zahlung rückgängig.
      7. g. Ein Nutzer verstößt gegen Gesetze oder Rechte Dritter oder umgeht diese oder verletzt anderweitig das Urheberrecht oder die Marke eines Dritten.
      8. h. Ein Nutzer manipuliert den Preis eines Artikels oder beeinträchtigt die Angebote anderer Nutzer;
      9. i. Ein Nutzer stellt falsche, ungenaue, irreführende, diffamierende oder verleumderische Inhalte ein;
      10. j. Ein Benutzer überträgt sein WasteTrade-Konto und seine Benutzer-ID an eine andere Partei;
      11. k. Ein Nutzer verbreitet Viren oder andere Technologien, die WasteTrade, die Interessen oder das Eigentum von WasteTrade-Nutzern schädigen können;
      12. l. Ein Benutzer verwendet einen Roboter, Spider, Scraper oder andere automatisierte Mittel, um zu irgendeinem Zweck auf unsere Dienste zuzugreifen;
      13. m. Ein Nutzer stört das Funktionieren der WasteTrade Services oder belastet unsere Infrastruktur in unzumutbarer oder unverhältnismäßiger Weise;
      14. n..Ein Nutzer verletzt das Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht, Urheberpersönlichkeitsrecht, Datenbankrecht oder andere geistige Eigentumsrechte, die WasteTrade gehören oder für die WasteTrade eine Lizenz besitzt. Einige, aber nicht alle Handlungen, die eine Verletzung darstellen können, sind das Reproduzieren, Aufführen, Anzeigen, Verbreiten, Kopieren, Reverse Engineering, Dekompilieren, Disassemblieren oder Erstellen von abgeleiteten Werken von Inhalten, die WasteTrade oder einer anderen Person gehören;
      15. o. Ein Nutzer verletzt die Rechte am geistigen Eigentum Dritter, die von der Nutzung der Dienste durch den Nutzer betroffen sind, oder stellt Inhalte ein, die ihnen nicht gehören;
      16. p. Der Nutzer sammelt oder sammelt auf andere Weise Informationen über Nutzer ohne deren Zustimmung;
      17. q. Der Nutzer umgeht technische Maßnahmen, die WasteTrade zur Erbringung der Dienstleistungen einsetzt.
    5. 3.5 WasteTrade behält sich zwar das Recht vor, Konten zu disqualifizieren/zu löschen, es liegt jedoch nicht in der Verantwortung von WasteTrade, die missbräuchliche Nutzung der Website zu überwachen, und WasteTrade haftet nicht für Schäden, die einem anderen Nutzer entstehen, wenn er ein Konto, das zuvor die Website missbraucht hat, nicht entfernt hat. Stattdessen liegt es in der Verantwortung aller Nutzer, die Website jederzeit verantwortungsvoll und ehrlich zu nutzen.
    6. 3.6 WasteTrade erlaubt die Registrierung von Drittmaklern, die die Website nutzen, um Geschäfte zu erleichtern, jedoch unterliegen die Makler den Bestimmungen in Klausel 5.
    7. 3.7 Soweit der Nutzer die Plattform als Anbieter nutzt, unterliegt der Nutzer insbesondere den folgenden Verpflichtungen:
          1. a. Der Nutzer muss berechtigt sein, die angebotenen Produkte anzubieten.
          2. b. Der Nutzer muss in der Lage sein, das rechtliche Eigentum an den angebotenen Produkten frei von Belastungen jeglicher Art zu übertragen.
          3. c. Die Informationen über die angebotenen Produkte, die der Nutzer auf der Plattform mitteilt, müssen vollständig und richtig sein und dürfen nicht irreführend sein.
    8. 3.8 Darüber hinaus behalten wir uns das Recht vor, nach unserem Ermessen alle oder einen Teil unserer Dienstleistungen zu ändern oder zu beenden und/oder unsere Dienstleistungen für irgendjemanden aus irgendeinem Grund und/oder für einen bestimmten Zeitraum ganz oder teilweise nicht bereitzustellen.
    9. 3.9 Wir sind berechtigt, unbestätigte Konten oder Konten, die lange Zeit inaktiv waren, zu löschen oder unsere Dienste zu ändern oder einzustellen.
    10. 3.10 Durch die Entscheidung, sich auf der Website zu registrieren, erklärt sich der Nutzer mit dem Einsatz von "Bots" einverstanden, um Benachrichtigungen über neue Angebote und Aktionen zu erhalten.
  4. 4. AUFLISTUNGSBEDINGUNGEN
    1. 4.1 Verkäufer müssen Fotos des Materials, das sie verkaufen, hochladen. Diese Fotos sollten eine hohe Auflösung haben und die Qualität des Materials muss deutlich sichtbar sein und eine genaue Darstellung des verkauften Materials darstellen.
    2. 4.2 Die Fotos sollten speziell das Material zeigen, das verkauft wird, und unter keinen Umständen sollte ein Verkäufer Fotos von einer anderen Ladung hochladen.
    3. 4.3 Der Verkäufer sollte die zu verkaufende Ladung genau beschreiben, einschließlich des spezifischen Materials, des Gewichts und des Preises.
    4. 4.4 Eine nicht erschöpfende Liste von verbotenen Einträgen ist diejenige, die Folgendes umfasst
      1. a. Bilder, Videos oder Texte, die von Websites oder Internetrecherchen kopiert wurden;
      2. b. Scans oder aus Katalogen oder Anzeigen kopierter Text;
      3. c. Gefährliche und/oder nicht verwertbare und/oder verwertbare Abfälle gemischt mit nicht verwertbaren Abfällen.
      4. d. Videos oder Bilder von schlechter Qualität, die unscharf, undefiniert oder verzerrt sind;
      5. e. Illegale oder explizite Inhalte;
      6. f. Beleidigende Inhalte, die Hass, Gewalt oder Diskriminierung fördern oder verherrlichen;
      7. g. Fotos einer Ladung, die nicht die verkaufte Ladung ist.
    5. 4.5 WasteTrade verlangt von allen Verkäufern, dass sie sich an die Listing-Bedingungen in diesem Abschnitt halten. Wenn ein Käufer einen Schaden erleidet, der darauf zurückzuführen ist, dass der Verkäufer die Listing-Bedingungen nicht einhält oder die Ladung nicht korrekt darstellt, kann WasteTrade nicht haftbar gemacht werden und eine Entschädigung für den Verlust sollte direkt beim Verkäufer beantragt werden.
  5. 5. BROKERS
    1. 5.1 WasteTrade erlaubt es "Brokern" in der Abfallindustrie, die Plattform zu nutzen, um potenzielle Käufer oder Verkäufer von Material zu finden, aber um Transparenz zu gewährleisten, müssen sich die Broker zusätzlich an die Bestimmungen dieser Klausel halten.
    2. 5.2 Bei der Registrierung auf der WasteTrade-Plattform müssen sich Makler als Makler ausweisen und die entsprechenden Dokumente in ihrem Profil angeben, d.h. Abfallbeförderer, Makler- oder Händlerlizenz, etwaige umweltrechtliche Genehmigungen und Ausnahmen.
    3. 5.3 Wenn Makler Material zum Verkauf anbieten, müssen sie die Lizenzen ihrer Quellen hochladen.
    4. 5.4 Wenn ein Broker einen Verkauf von Material sicherstellt und/oder den Transportdienst von WasteTrade in Anspruch nehmen möchte, muss er alle relevanten Lizenzen des Endkäufers und der Quelle des Materials vorlegen.
  6. 6. BIETEN FÜR LASTEN
    1. 6.1 Es liegt in der Verantwortung des Bieters, die vollständige Artikelliste zu lesen, bevor er ein Gebot abgibt oder sich zum Kauf verpflichtet.
    2. 6.2 Bei der Einreichung eines Angebots werden ergänzende Unterlagen, die zur Erfüllung der Anforderungen vorgelegt werden, wie z. B. Lizenzen, ausgetauscht.
    3. 6.3 Der bietende Nutzer akzeptiert, dass er einen rechtsverbindlichen Vertrag eingeht, wenn er sich verpflichtet, einen Artikel zu kaufen, oder wenn er den Zuschlag erhält (oder das Gebot des Nutzers anderweitig akzeptiert wird).
    4. 6.4 Wenn ein Nutzer ein Gebot für einen Artikel abgibt, den er nicht zu kaufen beabsichtigt, trägt WasteTrade keine Verantwortung für Verluste, die einer der Parteien entstehen, wenn der Vertrag nicht erfüllt wird.
    5. 6.5 Sie sollten nur ein Angebot für Material machen, das Sie kaufen wollen oder können und über die entsprechenden Mittel verfügen; machen Sie niemals ein Angebot für Material, das Ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigt.
    6. 6.6 Wenn eine der Parteien sich nicht auf den Kauf festlegen möchte, ist WasteTrade zu keinem Zeitpunkt dafür verantwortlich, dass eine effektive Lösung gefunden wird. Wenn WasteTrade nicht mehr in der Lage ist, bei der Lösung des Problems zu helfen, behält sich WasteTrade das Recht vor, der anderen Partei mit deren Einverständnis die entsprechenden Kontaktdaten mitzuteilen, damit die Parteien weiterhin außerhalb der Plattform kommunizieren können.
  7. 7. INTERNATIONALE NUTZER
    1. 7.1 Viele der Dienstleistungen von WasteTrade sind international zugänglich, jedoch sind alle Nutzer diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterworfen, die den Gesetzen von England und Wales unterliegen.
    2. 7.2 Wenn ein Nutzer eine Ladung an einen internationalen Käufer verkauft oder ein internationaler Käufer eine Ladung erwirbt, liegt es in der Verantwortung der einzelnen Parteien, dafür zu sorgen, dass die Waren in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Richtlinien der jeweiligen Länder transportiert werden.
  8. 8. KOMMUNIKATION ZWISCHEN KÄUFER UND VERKÄUFER
    1. 8.1 Die erste Kommunikation zwischen Käufer und Verkäufer erfolgt über WasteTrade. Käufer und Verkäufer sind verpflichtet, für einen Zeitraum von 12 Monaten, der nach WasteTrades Ermessen überprüft werden kann, in Bezug auf alle Transaktionen ausschließlich über die WasteTarde-Plattform zu kommunizieren. Sollte WasteTrade Grund zu der Annahme haben, dass die Parteien innerhalb dieses Zeitraums außerhalb der Plattform kommunizieren, hat WasteTrade das Recht, eine oder beide Parteien daran zu hindern, die Plattform in Zukunft zu nutzen, und beide Parteien daran zu hindern, die Website in Zukunft zum Einstellen von Artikeln zu nutzen.
  9. 9. KÜNDIGUNG
    1. 9.1 In Bezug auf die Registrierung und Nutzung eines Nutzerprofils auf der Website bezieht sich "Beendigung" auf die Entscheidung von WasteTrade, das Profil des Nutzers auf der Website zu entfernen. Die Fälle, in denen dies geschehen kann, sind in Abschnitt 3 und 4 beschrieben.
    2. 9.2 Die Kündigung berührt nicht das Recht auf Schadensersatz oder andere Rechtsbehelfe, die WasteTrade in Bezug auf das Ereignis, das zur Kündigung geführt hat, oder ein anderes Recht auf Schadensersatz oder andere Rechtsbehelfe, die WasteTrade in Bezug auf eine Verletzung dieser Bedingungen, die zum oder vor dem Zeitpunkt der Kündigung bestanden hat, haben könnte.

 

B) SPEDITION UND TRANSPORT VON WAREN

DEFINITIONEN:

'Käufer/Verkäufer/Nutzer' - Jeder künftige Verweis auf "Käufer/Verkäufer/Nutzer" bezieht sich auf die Partei, die WasteTrade mit der Erbringung der Transportdienstleistungen beauftragt hat, einschließlich der Makler.

Spediteure/Dienstleister'. - Speditionsunternehmen, die sich bei WasteTrade für die Erbringung von Transportdienstleistungen registrieren lassen.

  1. 1. Einleitung
    1. 1.1 Diese Geschäftsbedingungen richten sich an Transportunternehmen, die auf der WasteTrade-Plattform ein Angebot für die Erbringung von Transportdienstleistungen für Kunststoffmaterialien abgeben möchten, die Gegenstand von Transaktionen auf der Website waren, sowie an Käufer/Verkäufer auf der Plattform, die Transportdienstleistungen für den Transport der gekauften/verkauften Lasten benötigen.
    2. 1.2 Indem Sie auf die Plattform zugreifen oder sie nutzen, erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden. Wenn Sie mit diesen Bedingungen nicht einverstanden sind, nutzen Sie die Plattform bitte nicht.
  2. 2. Engagement
    1. 2.1 Um die Plattform nutzen zu können, müssen sich die Dienstleister registrieren und ein Konto anlegen. Um ein Angebot für die Erbringung von Transportdienstleistungen abgeben zu können, müssen sich die Transportunternehmer auf der WasteTrade-Plattform als Transportunternehmen registrieren und die folgenden Angaben machen, um sich zu registrieren und die Plattform zu nutzen:
      • - Name des Unternehmens
      • - Firmennummer
      • - Standorte für Speditionsdienste
      • - Wichtige Kontaktperson im Unternehmen (Name, Kontaktdaten und Position im Unternehmen)
      • - Fabrikate und Modelle der verwendeten Lastkraftwagen und Angaben zu den Emissionen
      • - Übermittlung von Kopien aller erforderlichen Lizenzen und Unterlagen für die Beförderung.
      • Wie WasteTrade diese Daten verwendet, entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzrichtlinie, die Sie auf unserer Website finden.
    2. 2.2 Sie erklären und garantieren, dass alle bei der Registrierung angegebenen Informationen korrekt und aktuell sind.
    3. 2.3 Als Dienstleister wird Hauleir nur die Speditionsplattform sehen und die Möglichkeit haben, über die Speditionsplattform Angebote für die Erbringung von Transportdienstleistungen abzugeben.
    4. 2.4 Die letztendliche Entscheidung darüber, welcher Spediteur mit der Erbringung der Transportleistung beauftragt wird, liegt bei WasteTrade.
    5. 2.5 Alle Angebote und Korrespondenz mit Parteien sollten nur über die WasteTrade-Plattform erfolgen und es sollte keine Korrespondenz direkt mit Unternehmen geführt werden, die Material auf WasteTrade kaufen oder verkaufen.
    6. 2.6 WasteTrade kann einen Spediteur seiner Wahl beauftragen, das Material an den Standort des Käufers zu liefern, und schließt daher einen Vertrag mit diesem Spediteur ab. Alle anfallenden Einführungsgebühren gehen zu Lasten des Käufers/Verkäufers, der um Unterstützung beim Transport bittet.
  3. 3. Begrenzung der Haftung
    1. 3.1 WasteTrade ist nicht verantwortlich für die Funktionsfähigkeit, Pünktlichkeit oder die Einhaltung von Gesetzen und sekundären Vorschriften der Spediteure, die WasteTrade nutzen, und WasteTrade haftet nicht für Verluste von Verkäufern oder Käufern, die auf einen Ausfall des ausgewählten Spediteurs zurückzuführen sind.
    2. 3.2 WasteTrade haftet nicht für das Versäumnis des Käufers oder Verkäufers, sich zur Verfügung zu stellen oder sich an die für die Übergabe des Materials getroffenen Vereinbarungen zu halten. WasteTrade versucht zwar sicherzustellen, dass die Vereinbarungen für die Abholung und Lieferung eingehalten werden, akzeptiert jedoch, dass sie keine endgültige Kontrolle über die Parteien, die Waren kaufen/verkaufen, haben und daher nicht die Wirksamkeit jeder Abholung oder Lieferung garantieren können.
    3. 3.3 Die Plattform wird ohne Mängelgewähr bereitgestellt, ohne jegliche Garantien oder Gewährleistungen.
    4. 3.4 Wir übernehmen keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Nützlichkeit der Informationen auf der Plattform.
    5. 3.5 Wir haften nicht für Verluste oder Schäden, die sich aus dem Vertrauen auf die auf der Plattform gefundenen Informationen oder die Leistung oder Nichterbringung von Dienstleistungen ergeben.
  4. 4. Anforderungen an die Dokumentation und Unterauftragsvergabe
    1. 4.1 Jeder Spediteur, der von WasteTrade beauftragt wird oder sich für die Nutzung der WasteTrade-Plattform registriert, verpflichtet sich, die entsprechende Lizenz für Abfalltransporteure zu besitzen und WasteTrade eine Kopie davon zur Verfügung zu stellen, bevor er im Namen des Unternehmens Waren abholt. Der Spediteur muss WasteTrade übersetzte Lizenzen vorlegen, wenn er außerhalb des Vereinigten Königreichs ansässig ist.
    2. 4.2 Jeder von WasteTrade beauftragte Spediteur verpflichtet sich, eine angemessene und zum Zeitpunkt der Beförderung gültige Transportversicherung abzuschließen.
    3. 4.3 Jeder beauftragte Spediteur ist verpflichtet, alle für die Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften in den betreffenden Ländern erforderlichen Unterlagen über den Transportvorgang bereitzustellen.
    4. 4.4 Jeder beauftragte Spediteur kann Unteraufträge vergeben oder Transporte auslagern. Der Transportunternehmer ist jedoch dafür verantwortlich, dass jeder von ihm beauftragte Unterauftragnehmer alle gesetzlichen und behördlichen Anforderungen für den Transport der Güter erfüllt, einschließlich des Besitzes der erforderlichen Speditionslizenzen. WasteTrade ist nicht verantwortlich für jegliche 3rd die bei der Vergabe von Transporten an Unterauftragnehmer anfallenden Kosten.
    5. 4.5 Der Spediteur oder eine von ihm beauftragte Partei muss alle Exportvorschriften und -anforderungen erfüllen und in der Lage sein, den Transport zum Käufer durchzuführen.
  5. 5. Abholung der Waren
    1. 5.1 Sobald das Angebot für die Erleichterung des Transports angenommen wurde, werden die Zeiten für die Abholung der Materialien auf dem Kunden-Dashboard angezeigt. Aufgrund von logistischen Faktoren und anderen Verwaltungskosten kann es zu Abweichungen zwischen den fälligen Endgebühren und dem ursprünglichen Kostenvoranschlag kommen.
    2. 5.2 Sobald die Details der Abholung spezifiziert und verfeinert sind, werden diese Details auf dem Kunden-Dashboard angezeigt. Der Nutzer sollte beachten, dass sich die Details bezüglich des Transports von Materialien ändern können, wenn Gespräche mit dem ausgewählten Spediteur geführt werden. Es liegt daher in der Verantwortung des Nutzers, sicherzustellen, dass er über diese Details auf dem Laufenden ist, indem er das Kunden-Dashboard ständig überprüft.
    3. 5.3 Wenn ein Nutzer nicht sicherstellt, dass er über die aktuellen Daten für die Abholung der Materialien informiert ist und den Abholtermin verpasst, haftet WasteTrade nicht für die vom Spediteur verlangten Transportgebühren und kann eine Verwaltungsgebühr von £100,00 erheben.
    4. 5.4 WasteTrade zahlt keine Speditionskosten, wenn die Abholung der Waren beim Verkäufer durch Verschulden des Spediteurs nicht zustande kommt.
    5. 5.5 Wenn die Abholung durch Verschulden des Verkäufers nicht zustande kommt, trägt der Verkäufer alle damit verbundenen Kosten und Verwaltungsgebühren in Höhe von 150 £.
    6. 5.6 Etwaige Kosten für Verzögerungen während des Verladevorgangs werden von WasteTrade an den Verkäufer weitergegeben und es können die folgenden Gebühren erhoben werden:
   Laden Sie    Gebühr
   Stundensätze für Verzögerungen bei der Bereitstellung von Unterlagen unter 5.7;    £35.00
   Gebühren pro Stunde für Verspätungen beim Verladen über die 2-Stunden-Frist hinaus.    £85.00
   Gebühr für verschwendete Fahrten - Nichtbeladung des Lkw am zugewiesenen Tag nach Ankunft des Spediteurs am Standort    £150
    1. 5.7 Die Verantwortung für die sichere Verladung der Güter gemäß den geltenden Vorschriften und Gesetzen obliegt dem Spediteur.
    2. 5.8 Der Spediteur muss sicherstellen, dass alle relevanten Papiere für den Transport vorhanden sind.
    3. 5.9 Ein Exemplar der Packliste und des Anhangs VII wird beim Verlassen des Abholortes durch das Büro des Standortlieferanten zur Verfügung gestellt.
    4. 5.10 Der Spediteur muss für die vertrauliche und sichere Aufbewahrung aller Unterlagen zur Einhaltung der Vorschriften während des Transportvorgangs sorgen.
    5. 5.11 Der Spediteur muss sicherstellen, dass er alle Sicherheitsvorschriften der Baustelle einhält.
    6. 5.12 Wenn der Spediteur an einem zugewiesenen Abholtag nicht erscheint oder anderweitig seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, haftet WasteTrade nicht für Verluste des Käufers oder Verkäufers, und der Spediteur kann mit einem Bußgeld von £150,00 belegt werden.
  1. 6. Transport
    1. 6.1 Die Verantwortung für den sicheren Transport der Waren bei der Abholung liegt bei dem Transportunternehmen.
    2. 6.2 Der Spediteur sollte über den Transport auf dem Laufenden sein und WasteTrade über alle Verzögerungen von mehr als 3 Stunden informieren.
    3. 6.3 Bei Problemen mit der Einhaltung von Vorschriften oder behördlichen Auflagen im Zusammenhang mit dem Transport oder der Ausfuhr von Gütern ist WasteTrade unverzüglich zu benachrichtigen, und der Spediteur muss nach Möglichkeit genaue Aufzeichnungen und Nachweise führen, einschließlich der Aufbewahrung aller relevanten Unterlagen.
    4. 6.4 WasteTrade haftet nicht für Überliegekosten, die WasteTrade mit einem Fotobeweis, einschließlich einer Kopie/Fotografie der Brückenwaage, nachzuweisen und mitzuteilen sind, da die Kosten dafür an den Käufer/Verkäufer weitergegeben werden.
    5. 6.5 Der Spediteur ist für das Management der Ladung einschließlich des sicheren Transports verantwortlich. Wenn infolge eines schlechten Managements dieser Ladung zusätzliche Kosten für WasteTrade entstehen, sind diese vom Transportunternehmen zu tragen.
  2. 7. Lieferung
    1. 7.1 Ein Käufer von Material, das an seinen Standort geliefert wird, muss sicherstellen, dass der Zugang zum Standort 1 Stunde vor und 1 Stunde nach der angegebenen Lieferzeit möglich ist, um eine Änderung der Straßenbedingungen des Spediteurs zu ermöglichen.
    2. 7.2 Wenn der Käufer nach der Lieferung ein Problem mit dem Material vorbringen möchte, muss er den Verkäufer über die WasteTrade-Plattform kontaktieren.
    3. 7.3 Der Spediteur ist für die Entladung während der zugewiesenen Lieferzeit bei Ankunft beim Endkunden verantwortlich.
    4. 7.4 Kann der Spediteur das Gelände des Käufers aufgrund eines Verschuldens des Käufers nicht betreten, werden ihm alle weiteren vom Spediteur erhobenen Gebühren zusätzlich zu einer Verwaltungsgebühr von £85,00 pro Stunde in Rechnung gestellt.
    5. 7.5 Wird ein Entladetermin durch Verschulden des Transportunternehmens versäumt, so gehen die zusätzlichen Kosten für die Rücksendung des Materials an den Verkäufer zu Lasten des Käufers, zusätzlich zu einer Verwaltungsgebühr von £150,00.
    6. 7.6 Der vom Spediteur an Wastetrade zu erbringende Ablieferungsnachweis muss Folgendes enthalten:
      1. a. CMR gestempelt;
      2. b. Gestempelter Anhang Vii;
  3. 8. Missbräuchliche Verwendung von WasteTrade
    1. 8.1 Die Transportunternehmer verpflichten sich, die zwischen ihnen und anderen Nutzern der Plattform getroffenen Vereinbarungen so gut wie möglich einzuhalten, und verstehen, dass WasteTrade zwar nicht für Versäumnisse des Transportunternehmers haftet, schlechte Leistungen jedoch auf Wastetrade zurückfallen können.
    2. 8.2 WasteTrade behält sich das Recht vor, Schadenersatz für alle Verluste zu verlangen, die ihnen durch die Nichterfüllung der im Voraus getroffenen Vereinbarungen durch einen Spediteur entstehen.
  4. 9. Gebühren
    1. 9.1 Es gibt keine festen Kosten für jede einzelne Transaktion, und es liegt im Ermessen von WasteTrade, wie viel in Abhängigkeit von unterschiedlichen Verwaltungs- und anderen Kosten berechnet wird.
  5. 10. Beendigung
    1. 10.1 WasteTrade kann nach eigenem Ermessen den Vertrag jederzeit (unbeschadet entstandener Rechte) durch unverzügliche schriftliche Mitteilung kündigen, wenn der Frachtführer gegen eine Verpflichtung aus dem Vertrag oder einem anderen Vertrag mit WasteTrade verstößt und den Verstoß nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach schriftlicher Aufforderung abstellt.
    2. 10.2 WasteTrade ist berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Mitteilung zu kündigen, wenn der Transportunternehmer einer Pfändung oder Zwangsvollstreckung unterliegt oder Gegenstand eines Konkursbeschlusses ist (oder in Schottland der Transportunternehmer unter Zwangsverwaltung gestellt wird oder in Nordirland der Kunde in Konkurs geht) oder zahlungsunfähig wird oder in Liquidation geht oder einen Vergleich mit den Gläubigern abschließt oder wenn ein Konkursverwalter über einen Teil seines Geschäfts oder Vermögens bestellt wird.
    3. 10.3 Die Beendigung des Vertrages, wie auch immer sie zustande kommt, lässt die Rechte, Pflichten und die Haftung der Parteien, die vor der Beendigung entstanden sind, unberührt.
    4. 10.4 Die Bedingungen, die ausdrücklich oder stillschweigend nach der Kündigung in Kraft sind, bleiben ungeachtet der Kündigung in Kraft.
  6. 11. Auswirkungen der Beendigung
    1. 11.1 Bei Beendigung des Vertrages aus irgendeinem Grund:
      1. a. Jeder Betrag, den eine der Parteien der anderen gemäß einer der Bestimmungen der Vereinbarung schuldet, wird sofort fällig und ist innerhalb von 30 Tagen zu zahlen;
      2. b. alle Klauseln, die sich entweder ausdrücklich oder ihrer Natur nach auf die Zeit nach dem Ablauf oder der Beendigung des Vertrags beziehen, bleiben in vollem Umfang in Kraft;
    2. 11.2 Die Kündigung berührt oder präjudiziert nicht das Recht auf Schadenersatz oder andere Rechtsmittel, das die kündigende Partei in Bezug auf das Ereignis, das zur Kündigung geführt hat, hat, oder das Recht auf Schadenersatz oder andere Rechtsmittel, das eine Partei in Bezug auf eine Vertragsverletzung hat, die zum Zeitpunkt der Kündigung oder davor bestand.
    3. 11.3 Jede Partei stellt unverzüglich die direkte oder indirekte Nutzung vertraulicher Informationen ein und gibt der anderen Partei unverzüglich alle in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle befindlichen Unterlagen zurück, die vertrauliche Informationen enthalten oder aufzeichnen, mit Ausnahme derjenigen, die:
      1. a. zum Zeitpunkt der Offenlegung besteht oder zu irgendeinem Zeitpunkt nach diesem Zeitpunkt öffentlich bekannt wird;
      2. b. vom Frachtführer zur Zufriedenheit von WasteTrade nachgewiesen werden kann, dass der Frachtführer vor der Offenlegung durch WasteTrade davon Kenntnis gehabt hat;
      3. c. dem Spediteur auf andere Weise als durch WasteTrade und frei von jeglichen Beschränkungen hinsichtlich ihrer Verwendung oder Offenlegung zur Verfügung steht oder gestellt wird;
      4. d. von Gesetzes wegen offengelegt werden müssen.

 

C) ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Die folgenden Allgemeinen Bestimmungen gelten für die Gesamtheit der vorliegenden Bedingungen.

  1. 1. Haftung und Entschädigung
    1. 1.1 Die Haftung von WasteTrade im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie bei Verletzung gesetzlicher Pflichten, unerlaubter Handlung, falscher Darstellung oder in sonstiger Weise ist auf die in diesem Abschnitt genannten Fälle beschränkt.
    2. 1.2 WasteTrade haftet nicht (unabhängig davon, ob dies durch unsere Mitarbeiter, Vertreter oder anderweitig verursacht wurde) im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Website oder dem Transport von Materialien oder der Erfüllung unserer sonstigen Verpflichtungen gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
      1. a. indirekte, besondere oder Folgeverluste, -schäden, -kosten oder -ausgaben; oder
      2. b. entgangene Gewinne, entgangene erwartete Gewinne, Geschäftseinbußen, Datenverluste, Verlust des guten Rufs oder des Firmenwerts, Betriebsunterbrechungen oder sonstige Ansprüche Dritter; oder
      3. c. jede Nichterfüllung einer unserer Verpflichtungen, wenn diese Verzögerung oder Nichterfüllung auf eine Ursache zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle von Waste Trade liegt
    3. 3. Der Transportunternehmer hat den Käufer/Verkäufer für alle Schäden, Kosten, Ansprüche und Ausgaben zu entschädigen, die sich aus dem Verlust oder der Beschädigung von Ausrüstungsgegenständen, Gütern oder Eigentum (einschließlich des Eigentums Dritter) ergeben, die durch den Transportunternehmer, seine Vertreter oder Mitarbeiter verursacht wurden.
    4. 4. Keine der Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt oder schließt unsere Haftung für Tod oder Personenschäden aus, die durch unsere Fahrlässigkeit verursacht wurden, oder für arglistige Täuschung oder für andere Angelegenheiten, für die ein Haftungsausschluss oder eine Haftungsbeschränkung ungesetzlich wäre.
  2. 2. Datenschutz und Vertraulichkeit
    1. 2.1 Weitere Informationen darüber, wie wir Ihre Daten erhalten und verwenden, finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie, die auf der WasteTrade-Plattform frei zugänglich ist.
  3. 3. Höhere Gewalt
    1. 3.1 Wird ein Verkauf über die WasteTrade-Website oder eine Transportvereinbarung von WasteTrade aufgrund von Umständen storniert, die außerhalb der Kontrolle von WasteTrade liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, außergewöhnliche Unwetter, Ausfall oder Knappheit der Stromversorgung, Überschwemmung, Dürre, Unwetter, Blitzschlag oder Feuer, Proteste, Streik, Aussperrung, Handelsstreitigkeiten oder Arbeitsunruhen, Krieg oder militärische Operationen, Explosion, terroristische Handlungen, nationaler oder lokaler Notstand, Maßnahmen der Regierung oder anderer zuständiger Behörden oder Arbeitskämpfe jeglicher Art (einschließlich solcher, an denen Mitarbeiter oder Subunternehmer des Lieferanten beteiligt sind), Verzögerungen oder Ausfälle durch Dritte (jeweils ein "Ereignis höherer Gewalt"), WasteTrade haftet nicht für Verluste oder Schäden, die einer Partei entstehen.
    2. 3.2 Im Falle einer Stornierung durch den Käufer/Verkäufer werden die Speditionskosten dem Käufer/Verkäufer zur Zahlung in Rechnung gestellt.
  4. 4. Kommunikationen
    1. 4.1 Alle Mitteilungen im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen und von der kündigenden Partei (oder einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter dieser Partei) oder in deren Namen unterzeichnet werden.
    2. 4.2 Die Mitteilungen gelten als ordnungsgemäß erfolgt:
      1. a. bei der Zustellung, wenn die Zustellung durch einen Kurier oder einen anderen Boten (einschließlich Einschreiben) während der normalen Geschäftszeiten des Empfängers erfolgt;
      2. b. bei Übermittlung per Fax oder E-Mail, wenn ein Bericht über die erfolgreiche Übermittlung oder ein Rückschein erstellt wurde;
      3. c. am fünften Werktag nach der Absendung, wenn sie mit normaler nationaler Post verschickt wurde; oder
      4. d. am zehnten Werktag nach der Absendung, wenn sie per Luftpost versandt wurde.
    3. 4.3 Alle Mitteilungen im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen müssen an die letzte der anderen Partei mitgeteilte Adresse oder E-Mail-Adresse gerichtet werden.
  5. 5. Kein Verzicht
    1. 5.1 Eine Verzögerung, Handlung oder Unterlassung einer Partei bei der Ausübung eines Rechts oder Rechtsmittels gilt nicht als Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder Rechtsmittel und verhindert nicht die weitere Ausübung eines anderen Rechts oder Rechtsmittels.
  6. 6. Abfindung
    1. 6.1 Wenn eine oder mehrere dieser Bedingungen als rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet werden, bleiben alle anderen Klauseln der Bedingungen vollständig durchsetzbar.
  7. 7. Recht und Gerichtsbarkeit
    1. 7.1 Dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen von England und Wales und ist nach diesen auszulegen, und alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der englischen und walisischen Gerichte.
  8. 8. Rechte Dritter
    1. 8.1 Eine Person, die nicht Vertragspartei im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist, hat gemäß dem Contracts (Right of Third Parties) Act 1999 keine Rechte zur Durchsetzung einer Vertragsklausel, was jedoch keine Auswirkungen auf Rechte oder Rechtsmittel einer dritten Partei hat, die unabhängig von diesem Gesetz bestehen oder verfügbar sind.

 

 

Anti-Sklaverei und Menschenhandel

  1. 1. WasteTrade ist stolz darauf, sich dem Kampf gegen moderne Sklaverei und Menschenhandel verschrieben zu haben und bleibt wachsam gegenüber Materialien, die außerhalb des Vereinigten Königreichs und der EU geliefert werden, sowie gegenüber Lieferketten, die ein erhöhtes Risiko der Verwicklung in Sklaverei/Menschenhandel aufweisen.
  2. 2. WasteTrade wird sich bemühen, die Nutzer der Plattform auf Anzeichen zu überwachen, die darauf hindeuten, dass Nutzer in moderne Sklaverei oder Menschenhandel verwickelt sein könnten, doch um ein Höchstmaß an Wachsamkeit zu gewährleisten, benötigt WasteTrade die Unterstützung seiner Nutzer.
  3. 3. Wenn Nutzer von WasteTrade Bedenken haben, dass andere Nutzer in die Praxis der modernen Sklaverei oder des Menschenhandels verwickelt sein könnten, wird der Nutzer gebeten, entweder:
    1. a) Informieren Sie WasteTrade unverzüglich, damit diese Maßnahmen ergreifen können
    2. b) Rufen Sie die Modern Slavery Helpline unter 08000121700 an oder füllen Sie ein Online-Formular aus
    3. c) Wenden Sie sich an die Behörde für Bandenwesen und Arbeitsmissbrauch unter 08004320804 oder [email protected]
    4. d) Kontaktieren Sie Crimestoppers unter 0800 555 111
    5. e) Kontaktaufnahme mit der Polizei
    6. f) Wenden Sie sich an Anti-Slavery International oder andere spezialisierte Anti-Sklaverei-Organisationen
  4. 4. Weitere Informationen darüber, was moderne Sklaverei ist und was Sie dagegen tun können, finden Sie im IPHR Forum Modern Slavery Toolkit for the Waste and Recycling Sector.