WasteTrade Allgemeine Geschäftsbedingungen
DEFINITIONEN:
'Benutzer' - Jede Person, die berechtigt ist, die WasteTrade-Website im Namen des Unternehmens, bei dem sie angestellt ist, zu nutzen. Diese Person muss befugt sein, das Unternehmen zu verpflichten. Kann auch als "Administrator" bezeichnet werden.
'WasteTrade' - WasteTrade Holdings Limited, Unternehmensnummer 13314586, Anbieter des Online-Marktplatzes WasteTrade.
'Käufer' - Der autorisierte Benutzer, der sich auf der Website für den Kauf von Material registriert hat, oder andernfalls das Unternehmen, bei dem er angestellt ist.
'Verkäufer' - Der autorisierte Nutzer, der sich auf der Website zum Zwecke des Verkaufs von Material registriert hat, oder das Unternehmen, bei dem er angestellt ist.
Der Ort" - Die von WasteTrade Holdings Limited bereitgestellte Plattform erleichtert den An- und Verkauf von wiederverwertbarem Kunststoffmaterial.
Benutzernummer" - Die individuelle Nummer, die jedem Nutzer nach Abschluss des Registrierungsvorgangs zugewiesen wird.
'Laden' - Der individuelle Anteil des Materials, der an jeden einzelnen Käufer verkauft wird.
Kunden-Dashboard". - Die Sammlung von Daten, die jedem Nutzer zur Verfügung stehen, einschließlich seiner Angebote, Angebote, Nachrichten, kürzlich angesehenen Seiten, Kaufhistorie, "könnte auch gefallen" und Material, das bald verfügbar sein wird.
- A) NUTZUNG DES WASTE-TRADE-MARKTPLATZES
- ÜBER WASTETRADE
1.1 WasteTrade ist eine Marktplatzplattform für Kunststoffe, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Acryl, ABS, EPS, HDPE, LDPE, PC, PET, Polyethylen, PP, PS, PVC. WasteTrade ermöglicht es den Nutzern, die oben genannten Kunststoffe rund um die Uhr einzustellen, zu verkaufen, anzubieten und zu kaufen.
1.2 WasteTrade ist zu keinem Zeitpunkt des Geschäfts Eigentümer der aufgeführten Materialien. Die Beteiligung von WasteTrade beschränkt sich auf die Rolle einer vermittelnden Partei bei Verhandlungen und
Zahlung und Beteiligung am Transport der Materialien, wenn dies vom Käufer oder vom Verkäufer verlangt wird.
1.3 Obwohl WasteTrade alle Verkäufer und Käufer dazu ermutigt, absolut korrekte Angaben zu machen, hat WasteTrade keine Kontrolle über die Existenz, Qualität, Sicherheit oder Legalität der angebotenen Artikel, den Wahrheitsgehalt oder die Richtigkeit der Inhalte oder Angebote der Nutzer, die Fähigkeit der Verkäufer, Artikel zu verkaufen, die Fähigkeit der Käufer, für Artikel zu bezahlen, oder die Tatsache, dass ein Käufer oder Verkäufer eine Transaktion tatsächlich abschließt oder ein Material auf Anfrage zurückschickt, und garantiert dies auch nicht.
- ANMELDUNG VON INTERESSE
2.1 Wenn der Nutzer auf der Plattform als Käufer oder Verkäufer auftreten möchte, muss er sein Unternehmen auf der Plattform registrieren. Dabei muss der Nutzer alle Informationen angeben, die als(erforderlich)Es ist jedoch wünschenswert, dass der Nutzer so viele Informationen wie möglich zur Verfügung stellt, um den Registrierungsprozess zu unterstützen. Der Nutzer wird auf Abschnitt C dieser Bedingungen verwiesen, um mehr über den Schutz seiner Daten zu erfahren.
2.2 Bei der Registrierung müssen Sie eine gültige E-Mail-Adresse angeben, die nicht beleidigend oder irreführend ist, nicht gegen die guten Sitten verstößt und keine Urheber-, Marken- oder sonstigen Rechte Dritter verletzt.
2.3 Der Nutzer muss ein Passwort erstellen, das ausreichend stark ist, und es liegt in der Verantwortung des Nutzers, sicherzustellen, dass das erstellte Passwort stark genug ist. Waste Trade haftet unter keinen Umständen für gehackte oder kompromittierte Konten.
2.4 Mit der Registrierung des Unternehmens, das er vertritt, garantiert der Nutzer, dass er befugt ist, für dieses Unternehmen zu handeln und das Unternehmen in Situationen zu bringen, in denen das Unternehmen vertraglich gebunden ist. WasteTrade übernimmt keine Haftung für Verluste oder Schäden, wenn ein Nutzer nicht befugt ist, im Namen der von ihm vertretenen Firma zu handeln.
2.5 Sobald der Nutzer alle für die Registrierung erforderlichen Informationen eingegeben hat, wird WasteTrade die bereitgestellten Informationen validieren, um das Konto zu registrieren und eine Nutzernummer zu vergeben. WasteTrade wird sich bemühen, den Überprüfungsprozess innerhalb von 24 Stunden abzuschließen, kann dies jedoch nicht garantieren. Jegliche Verluste, die durch Verzögerungen im Validierungsprozess entstehen, werden nicht von WasteTrade verschuldet und WasteTrade haftet unter keinen Umständen für diese.
- ÜBER DEN ABFALLHANDEL
3.1 Sobald das Benutzerkonto validiert wurde, kann der Benutzer Artikel einstellen oder auf Angebote des Verkäufers bieten. Das Benutzerkonto darf unter keinen Umständen an eine andere Partei übertragen werden, und das Benutzerkonto darf nur von der Person verwendet werden, die das Konto registriert hat und die ausdrücklich befugt ist, das Unternehmen, für das sie arbeitet, vertraglich zu binden.
3.2 Die einzige Person, die berechtigt ist, sich anzumelden und das Unternehmensprofil für das von ihr vertretene Unternehmen zu nutzen, ist der Administrator des Unternehmens, der das Konto registriert hat. WasteTrade haftet nicht für Verluste oder Schäden, die durch eine unbefugte Nutzung des Profils oder der Logins des Nutzers entstehen.
3.3 Wir behalten uns das Recht vor, ein Benutzerkonto vorübergehend oder dauerhaft zu disqualifizieren und/oder zu deaktivieren, wenn ein Benutzer gegen diese Bedingungen verstoßen hat (oder dies beabsichtigt).
3.4 Ein Nutzer kann auch disqualifiziert oder sein Konto kann vorübergehend oder dauerhaft deaktiviert werden, wenn eine solche Maßnahme die Rechte anderer Nutzer unserer Website schützt.
3.5 Eine nicht erschöpfende Liste von Umständen, die zur Deaktivierung oder Sperrung eines Kontos führen können, lautet wie folgt:
- Ein Nutzer macht falsche oder irreführende Angaben.
- Ein Nutzer hat zuvor nicht für Produkte bezahlt, die er auf unserer Website gewonnen hat.
- Die Zahlung wurde zuvor aus irgendeinem Grund blockiert oder verweigert. d. Ein Nutzer listet gefährliches oder nicht recycelbares Material auf
- Ein Nutzer und andere Bieter vereinbaren, erörtern oder koordinieren Angebote in dem Bestreben, die Gesamtwahrscheinlichkeit eines Gewinns über das Maß hinaus zu erhöhen, das sich ergeben würde, wenn Sie einzeln handeln würden.
- Eine betrügerische Kredit- oder Debitkarte wird verwendet oder die Bank oder ein anderes Kreditinstitut storniert die Kredit- oder Debitkartentransaktion für eine WasteTrade-Gebühr oder eine andere Zahlung.
- Ein Nutzer verstößt gegen Gesetze oder Rechte Dritter oder umgeht diese oder verletzt anderweitig das Urheberrecht oder die Marke eines Dritten.
- Ein Nutzer manipuliert den Preis eines Artikels oder beeinträchtigt die Angebote anderer Nutzer; i. Ein Nutzer stellt falsche, ungenaue, irreführende, diffamierende oder verleumderische Inhalte ein;
- Ein Benutzer überträgt sein WasteTrade-Konto und seine Benutzernummer auf eine andere Partei;
- Ein Nutzer verbreitet Viren oder andere Technologien, die WasteTrade oder die Interessen oder das Eigentum von WasteTrade-Nutzern schädigen können;
- Ein Nutzer verwendet einen Roboter, Spider, Scraper oder ein anderes automatisiertes Mittel, um zu irgendeinem Zweck auf unsere Dienste zuzugreifen;
- Ein Nutzer stört den Betrieb der WasteTrade Services oder belastet unsere Infrastruktur in unzumutbarer oder unverhältnismäßiger Weise;
- Ein Nutzer verletzt die Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte, Persönlichkeitsrechte, Datenbankrechte oder andere Rechte an geistigem Eigentum, die WasteTrade gehören oder für die WasteTrade eine Lizenz besitzt. Einige, aber nicht alle Handlungen, die eine Verletzung darstellen können, sind das Vervielfältigen, Aufführen, Vorführen, Verbreiten, Kopieren, Reverse Engineering, Dekompilieren, Disassemblieren oder Erstellen von abgeleiteten Werken von Inhalten, die WasteTrade oder einer anderen Person gehören;
- Ein Nutzer verletzt die Rechte an geistigem Eigentum Dritter, die von der Nutzung der Dienste durch den Nutzer betroffen sind, oder stellt Inhalte ein, die ihnen nicht gehören;
- Der Nutzer sammelt oder sammelt auf andere Weise Informationen über Nutzer ohne deren Zustimmung;
- Der Nutzer umgeht technische Maßnahmen, die WasteTrade zur Erbringung der Dienstleistungen einsetzt.
3.6 WasteTrade behält sich zwar das Recht vor, Konten zu disqualifizieren/zu löschen, es liegt jedoch nicht in der Verantwortung von WasteTrade, die missbräuchliche Nutzung der Website zu überwachen, und WasteTrade haftet nicht für Schäden, die einem anderen Nutzer entstehen, wenn er ein Konto, das zuvor die Website missbraucht hat, nicht entfernt hat. Es liegt vielmehr in der Verantwortung aller Nutzer, die Website jederzeit verantwortungsvoll und ehrlich zu nutzen.
3.7 WasteTrade untersagt nicht die Registrierung von Drittmaklern, die die Website zur Erleichterung von Geschäften nutzen, jedoch werden die entsprechenden Gebühren gemäß Artikel 8 fällig.
3.8 Soweit der Nutzer die Plattform als Anbieter nutzt, unterliegt der Nutzer insbesondere den folgenden Verpflichtungen:
- Der Nutzer hat WasteTrade unverzüglich zu informieren, wenn ein Vertrag mit einem Dritten außerhalb der Plattform geschlossen wird.
- Der Nutzer muss berechtigt sein, die angebotenen Produkte anzubieten.
- Der Nutzer muss in der Lage sein, das rechtliche Eigentum an den angebotenen Produkten frei von Belastungen jeglicher Art zu übertragen.
- Die Informationen über die angebotenen Produkte, die der Nutzer auf der Plattform mitteilt, müssen vollständig und richtig sein und dürfen nicht irreführend sein.
- Der Nutzer muss dafür sorgen, dass er die angebotenen Produkte sicher und angemessen verpackt, in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen
3.9 Darüber hinaus behalten wir uns das Recht vor, nach unserem Ermessen alle oder einen Teil unserer Dienstleistungen zu ändern oder zu beenden und/oder unsere Dienstleistungen für irgendjemanden aus irgendeinem Grund und/oder für einen bestimmten Zeitraum ganz oder teilweise nicht bereitzustellen.
3.10 Sollte Ihr Konto 12 Monate lang inaktiv sein, behält sich WasteTrade das Recht vor, Ihr Konto aus Gründen der Kundensicherheit zu schließen oder zu sperren; wir werden Sie über Ihre ursprüngliche E-Mail über diese Schließung informieren.
3.11 Sie sollten zu keinem Zeitpunkt versuchen, Verhandlungen über ein aktives Angebot außerhalb des WasteTrade-Marktplatzes zu führen, da dies zur Folge hat, dass Ihr Konto geschlossen und/oder gesperrt wird und Sie für die Kosten im Zusammenhang mit den entgangenen Verkaufserlösen aufkommen müssen.
3.12 Wir sind berechtigt, unbestätigte Konten oder Konten, die lange Zeit inaktiv waren, zu löschen oder unsere Dienste zu ändern oder einzustellen.
3.13 Es dürfen keine Kauf- oder Verkaufsangebote außerhalb von WasteTrade gemacht werden. Käufer und Verkäufer können daher nicht:
- Handlungen mit einem Nutzer auf der Website vorzunehmen, die darauf abzielen, eine Transaktion außerhalb von WasteTrade abzuschließen oder zu erleichtern;
- Geben Sie direkte Kontaktinformationen weiter oder fordern Sie sie an, bevor Sie einen Verkauf abschließen;
- in der Kommunikation mit anderen WasteTrade-Benutzern auf externe Websites verweisen oder für diese werben, die Verkäufe außerhalb von WasteTrade ermöglichen
- Kontaktinformationen, die Sie durch eine WasteTrade-Transaktion erhalten haben, zu verwenden, um einen Artikel außerhalb von WasteTrade zum Kauf oder Verkauf anzubieten
- Einen Artikel auflisten und dann weitere identische oder verwandte Artikel zum Verkauf außerhalb von WasteTrade erwähnen oder verlinken
3.14 Durch die Entscheidung, sich auf der Website zu registrieren, erklärt sich der Nutzer mit dem Einsatz von "Bots" einverstanden, um Benachrichtigungen über neue Angebote und Aktionen zu erhalten.
- LISTUNGSBEDINGUNGEN
4.1 Verkäufer müssen Fotos des Materials, das sie verkaufen, hochladen. Diese Fotos sollten eine hohe Auflösung haben und die Qualität des Materials muss deutlich sichtbar sein und eine genaue Darstellung des verkauften Materials darstellen.
4.2 Die Fotos sollten speziell von dem Material stammen, das verkauft wird, und unter keinen Umständen sollte ein Verkäufer Fotos von einer anderen Ladung hochladen.
4.3 Der Verkäufer sollte die zu verkaufende Ladung genau beschreiben, einschließlich des spezifischen Materials, des Gewichts und des Preises.
4.4 Eine nicht erschöpfende Liste von verbotenen Einträgen ist diejenige, die Folgendes umfasst
- Bilder, Videos oder Texte, die von Websites oder Internetrecherchen kopiert wurden;
- Scans oder aus Katalogen oder Anzeigen kopierter Text;
- Gefährliche und/oder nicht verwertbare und/oder verwertbare Abfälle, die mit nicht verwertbaren Abfällen vermischt sind.
- Videos oder Bilder von schlechter Qualität, die unscharf, undefiniert oder verzerrt sind;
- Illegale oder explizite Inhalte;
- Beleidigende Inhalte, die Hass, Gewalt oder Diskriminierung fördern oder verherrlichen;
- Weiterleitung von Käufern außerhalb von WasteTrade, einschließlich aller Kontaktinformationen oder Weblinks zu anderen Websites;
- Fotos von einer Ladung, die nicht die verkaufte Ladung ist.
4.5 Sie sollten niemals ein Angebot für Material erstellen, das Sie nicht besitzen oder das nicht in Ihrem Besitz ist, Sie sollten immer die volle Fähigkeit haben, die Produkte, die Sie anbieten, ohne Einschränkungen zu verkaufen.
4.6 WasteTrade verlangt von allen Verkäufern, dass sie sich an die Listing-Bedingungen dieses Abschnitts halten. Wenn ein Käufer einen Schaden erleidet, der darauf zurückzuführen ist, dass der Verkäufer die Listungsbedingungen nicht einhält oder die Ladung nicht korrekt darstellt, kann WasteTrade nicht haftbar gemacht werden, und eine Entschädigung für einen etwaigen Schaden sollte direkt beim Verkäufer beantragt werden.
- BIETEN FÜR LASTEN
5.1 Es liegt in der Verantwortung des Bieters, die vollständige Artikelliste zu lesen, bevor er ein Gebot abgibt oder sich zum Kauf verpflichtet.
5.2 Der bietende Nutzer akzeptiert, dass er einen rechtsverbindlichen Vertrag eingeht, wenn er sich verpflichtet, einen Artikel zu kaufen, oder wenn er den Zuschlag erhält (oder das Gebot des Nutzers anderweitig akzeptiert wird).
5.3 Wenn ein Nutzer ein Gebot für einen Artikel abgibt, den er nicht zu kaufen beabsichtigt, trägt WasteTrade keine Verantwortung für Verluste, die einer der Parteien entstehen, wenn der Vertrag nicht erfüllt wird.
5.4 Sie sollten nur Angebote für Material machen, das Sie kaufen wollen oder können und über die entsprechenden Mittel verfügen, und niemals Angebote für Material machen, das Ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigt.
5.5 Wenn eine der Parteien sich nicht zum Kauf verpflichten möchte, wird WasteTrade sich bemühen, die Gespräche zwischen den Parteien zu erleichtern, ist aber zu keinem Zeitpunkt dafür verantwortlich, dass eine effektive Lösung gefunden wird. Wenn WasteTrade nicht mehr in der Lage ist, bei der Vermittlung einer Lösung zu helfen, behält sich WasteTrade das Recht vor, mit Zustimmung der Parteien der anderen Partei die entsprechenden Kontaktdaten mitzuteilen, damit die Parteien weiterhin außerhalb der Plattform kommunizieren können.
5.6 Aktivitäten, die gegen die WasteTrade-Richtlinien verstoßen, können eine Reihe von Maßnahmen nach sich ziehen, darunter die Löschung von Angeboten, das Ausblenden oder Zurückstufen aller Angebote aus den Suchergebnissen, die Sperrung einiger oder aller Ihrer Nachrichten/Kommunikation mit anderen Mitgliedern, die Herabsetzung der Verkäuferbewertung, Kauf- oder Verkaufsbeschränkungen, die Sperrung des Kontos, die Erhebung von Gebühren und die Einziehung von Kosten für die Überwachung und Durchsetzung der Richtlinien. Alle Gebühren, die im Zusammenhang mit Angeboten oder Konten, gegen die wir Maßnahmen ergreifen, gezahlt wurden oder zu zahlen sind, werden nicht zurückerstattet oder auf andere Weise Ihrem Konto gutgeschrieben.
- INTERNATIONALE NUTZER
6.1 Viele der Dienstleistungen von WasteTrade sind international zugänglich, aber alle Nutzer sind diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterworfen, die den Gesetzen von England und Wales unterliegen.
6.2 Wenn ein Nutzer eine Ladung an einen internationalen Käufer verkauft oder ein internationaler Käufer eine Ladung erwirbt, liegt es in der Verantwortung der einzelnen Parteien, sicherzustellen, dass die Waren in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Richtlinien der jeweiligen Länder transportiert werden. Wenn WasteTrade für den Transport der Waren verantwortlich ist, lesen Sie bitte Teil B.
- KOMMUNIKATION ZWISCHEN KÄUFER UND VERKÄUFER
7.1 Die erste Kommunikation zwischen Käufer und Verkäufer erfolgt über Waste Trade. Der Käufer und der Verkäufer können erst nach Abschluss des Kaufs direkt miteinander kommunizieren.
- GEBÜHREN
8.1 Die Nutzung der WasteTrade-Plattform ist derzeit kostenlos, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren. WasteTrade behält sich das Recht vor, eine Gebühr für erfolgreich abgeschlossene Transaktionen (die "Transaktionsgebühr") auf der Plattform zu erheben, wenn sie dies wünschen.
- KÜNDIGUNG
9.1 In Bezug auf die Registrierung und Nutzung eines Nutzerprofils auf der Website bezieht sich der Begriff "Beendigung" auf die Entscheidung von WasteTrade, das Profil des Nutzers auf der Website zu entfernen.
9.2 Die Fälle, in denen dies der Fall sein kann, sind in den Abschnitten 3 und 4 dargelegt.
9.3 Bei Kündigung aus irgendeinem Grund:
- a) jeder Betrag, den eine Partei WasteTrade schuldet, wird sofort fällig und ist innerhalb von 30 Tagen zu zahlen;
- b) alle Klauseln, die sich entweder ausdrücklich oder ihrer Natur nach auf die Zeit nach Ablauf oder Beendigung des Vertrags beziehen, bleiben in vollem Umfang in Kraft;
9.4 Die Kündigung berührt nicht das Recht auf Schadenersatz oder andere Rechtsmittel, das die kündigende Partei in Bezug auf das Ereignis, das zur Kündigung geführt hat, hat, und auch nicht das Recht auf Schadenersatz oder andere Rechtsmittel, das eine Partei in Bezug auf einen Verstoß gegen diese Bedingungen hat, der zum Zeitpunkt der Kündigung oder davor bestand.
9.5 Jede Partei stellt unverzüglich die direkte oder indirekte Nutzung vertraulicher Informationen ein und gibt der anderen Partei unverzüglich alle in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle befindlichen Unterlagen zurück, die vertrauliche Informationen enthalten oder aufzeichnen, sofern es sich nicht um solche handelt:
- zum Zeitpunkt der Veröffentlichung ist oder zu irgendeinem Zeitpunkt nach diesem Zeitpunkt öffentlich bekannt wird;
- vom Transportunternehmer zur Zufriedenheit von WasteTrade nachgewiesen werden kann, dass der Transportunternehmer vor der Offenlegung durch WasteTrade davon Kenntnis gehabt hat;
- dem Spediteur auf andere Weise als von WasteTrade zur Verfügung steht oder gestellt wird und frei von jeglichen Beschränkungen hinsichtlich ihrer Verwendung oder Offenlegung ist;
- von Gesetzes wegen offengelegt werden müssen
- B) TRANSPORT VON WAREN
DEFINITIONEN:
'Käufer/Verkäufer' - Jeder künftige Verweis auf "Käufer/Verkäufer" bezieht sich auf die Partei, die WasteTrade mit der Erbringung der Transportdienstleistungen beauftragt hat.
- Verlobung
1.1 Wenn Nutzer von WasteTrade einen Kauf auf der Plattform abgeschlossen haben, kann jede Partei verlangen, dass WasteTrade beauftragt wird, den Transport der Ladung zu unterstützen.
1.2 Wenn der Nutzer WasteTrade bittet, die Waren an den Standort des Käufers zu liefern, werden dritte Spediteure mit dem Transport der Ladung beauftragt.
1.3 WasteTrade kann ein Transportunternehmen seiner Wahl mit der Anlieferung der Materialien zum Standort des Käufers beauftragen und schließt daher einen Vertrag mit diesem Transportunternehmen ab. Alle anfallenden Einführungsgebühren gehen zu Lasten des Käufers/Verkäufers, der um Unterstützung beim Transport bittet.
1.4 Die Beauftragung eines Transportunternehmens erfolgt gemäß den Verfahren und Geschäftsbedingungen dieses Unternehmens, ist jedoch nur dann verbindlich, wenn eine schriftliche Vereinbarung im Namen von WasteTrade erteilt wurde.
1.5 Jeder von WasteTrade beauftragte Spediteur verpflichtet sich, im Besitz der entsprechenden Lizenz für Abfalltransporteure zu sein und WasteTrade eine Kopie davon zukommen zu lassen, bevor er im Namen des Unternehmens Waren abholt.
1.6 Jeder von WasteTrade beauftragte Spediteur verpflichtet sich, dass er über eine angemessene und zum Zeitpunkt der Durchführung des Transports gültige Transportversicherung verfügt.
1.7 Jeder beauftragte Spediteur ist verpflichtet, alle Unterlagen über den Transportvorgang zur Verfügung zu stellen, die für die Einhaltung der in den jeweiligen Ländern geltenden Gesetze und Vorschriften erforderlich sind.
1.8 Ein beauftragter Transportunternehmer darf ohne vorherige Zustimmung keine Unteraufträge vergeben oder Transporte auslagern. Wenn eine solche Vereinbarung getroffen wird, muss sie von WasteTrade schriftlich bestätigt werden. Darüber hinaus ist der Spediteur dafür verantwortlich, dass alle von ihm beauftragten Parteien alle gesetzlichen und behördlichen Anforderungen für den Transport der Waren erfüllen, einschließlich des Besitzes der erforderlichen Transportlizenzen. WasteTrade ist nicht für die Kosten verantwortlich, die bei der Beauftragung von Subunternehmern entstehen.
1.9 Der Spediteur oder eine von ihm beauftragte Partei muss alle Exportvorschriften und -anforderungen erfüllen und in der Lage sein, den Transport zum Käufer durchzuführen.
1.10 Das Transportunternehmen darf ohne vorherige Zustimmung von WasteTrade keine Ladepapiere an Dritte weitergeben.
- Abholung von Waren
2.1 WasteTrade wird sich bemühen, die Kosten für den Transport von der Abholstelle bis zur Lieferstelle zu berechnen und diese Kosten dem Käufer und Verkäufer nach Abschluss des Geschäfts anzuzeigen.
2.2 Sobald der Nutzer den Kostenvoranschlag für die Erleichterung des Transports akzeptiert hat, werden die Zeiten für die Abholung der Materialien auf dem Kunden-Dashboard angezeigt. Aufgrund von logistischen Änderungen kann es zu Abweichungen zwischen den fälligen Endgebühren und dem ursprünglichen Kostenvoranschlag kommen; solche Änderungen werden in angemessener Weise angekündigt.
2.3 Sobald die Details der Abholung spezifiziert und verfeinert sind, werden diese Details auf dem Kunden-Dashboard angezeigt. Der Nutzer sollte beachten, dass sich die Einzelheiten des Materialtransports im Zuge der Gespräche mit dem ausgewählten Spediteur ändern können. Es liegt daher in der Verantwortung des Nutzers, sicherzustellen, dass er über diese Details auf dem Laufenden ist, indem er das Customer Dashboard ständig überprüft.
2.4 Wenn ein Nutzer es versäumt, sich über die aktuellen Daten für die Abholung der Materialien zu informieren und den Abholtermin verpasst, haftet WasteTrade nicht für die vom Spediteur verlangten Transportgebühren.
2.5 WasteTrade zahlt keine Speditionskosten, wenn die Abholung der Waren beim Lieferanten durch Verschulden des Spediteurs oder des Käufers/Verkäufers nicht zustande kommt.
2.6 Etwaige Kosten für Verzögerungen bei der Verladung werden von WasteTrade an den Käufer/Verkäufer weiterberechnet.
2.7 Die Verantwortung für die sichere Verladung der Güter gemäß den geltenden Vorschriften und Gesetzen obliegt dem Transportunternehmen.
2.8 Der Spediteur muss sicherstellen, dass alle für den Transport relevanten Papiere vorhanden sind.
2.9 Ein Exemplar der Packliste und des Anhangs VII wird beim Verlassen des Abholortes durch das Büro des Standortlieferanten zur Verfügung gestellt.
2.10 Der Spediteur muss für die vertrauliche und sichere Aufbewahrung aller Unterlagen über die Einhaltung der Vorschriften während des Transportvorgangs sorgen.
2.11 Der Spediteur muss sicherstellen, dass er alle Sicherheitsvorschriften der Baustelle einhält.
2.12 Wenn der Spediteur an einem zugewiesenen Abholtag nicht erscheint oder anderweitig seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, haftet Waste Trade nicht für einen Schaden des Käufers/Verkäufers.
- Transport
3.1 Die Verantwortung für den sicheren Transport der Waren bei der Abholung liegt bei dem Transportunternehmen.
3.2 Der Spediteur muss über den aktuellen Stand des Transports informieren und WasteTrade über alle Verspätungen von mehr als 3 Stunden benachrichtigen. Der Spediteur darf zu keinem Zeitpunkt den Käufer direkt kontaktieren.
3.3 Bei Problemen mit der Einhaltung von Vorschriften oder behördlichen Auflagen im Zusammenhang mit dem Transport oder der Ausfuhr von Gütern ist WasteTrade unverzüglich zu benachrichtigen, und der Spediteur muss nach Möglichkeit genaue Aufzeichnungen und Nachweise führen, einschließlich der Aufbewahrung aller relevanten Unterlagen.
3.4 WasteTrade haftet nicht für Überliegekosten, und solche Kosten müssen WasteTrade mit einem Fotobeweis, einschließlich einer Kopie/Fotografie des Brückenwaagentickets, nachgewiesen und gemeldet werden, da die Kosten dafür an den Käufer/Verkäufer weitergegeben werden.
3.5 Der Spediteur ist für das Management der Ladung einschließlich des sicheren Transports verantwortlich; wenn Waste Trade aufgrund eines mangelhaften Managements zusätzliche Kosten entstehen, gehen diese zu Lasten des Transportunternehmens.
- Lieferung
4.1 Der Spediteur ist für die Entladung während der zugewiesenen Lieferfrist bei Ankunft beim Endkunden verantwortlich.
4.2 Wird ein Entladetermin durch Verschulden des Transportunternehmers versäumt, so werden die dadurch entstehenden Mehrkosten bis zu 3 Stunden vom Transportunternehmer übernommen.
4.3 Der Nachweis der Lieferung muss folgende Angaben enthalten:
- CMR gestempelt;
- Gestempelt Anhang Vii;
- Terminierung
5.1 WasteTrade kann nach eigenem Ermessen den Vertrag jederzeit (unbeschadet entstandener Rechte) durch unverzügliche schriftliche Mitteilung kündigen, wenn der Transportunternehmer gegen eine Verpflichtung aus dem Vertrag oder einem anderen Vertrag mit WasteTrade verstößt und den Verstoß nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach schriftlicher Aufforderung abstellt.
5.2 LRI ist berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Mitteilung zu kündigen, wenn der Spediteur einer Pfändung oder Zwangsvollstreckung unterliegt, ein Konkursverfahren eingeleitet wird (oder in Schottland der Spediteur unter Zwangsverwaltung gestellt wird oder in Nordirland der Abnehmer in Konkurs geht), er zahlungsunfähig wird, sich in Liquidation begibt, einen Vergleich mit den Gläubigern abschließt oder ein Konkursverwalter für einen Teil seines Geschäfts oder seines Vermögens eingesetzt wird.
5.3 Die Beendigung des Vertrages, wie auch immer sie zustande kommt, lässt die Rechte, Pflichten und die Haftung der Parteien, die vor der Beendigung entstanden sind, unberührt.
5.4 Die Bedingungen, die ausdrücklich oder stillschweigend nach der Kündigung in Kraft sind, bleiben ungeachtet der Kündigung in Kraft.
- Auswirkungen der Beendigung
6.1 Bei Beendigung des Vertrages aus irgendeinem Grund:
- werden alle Beträge, die eine Partei der anderen gemäß den Bestimmungen der Vereinbarung schuldet, sofort fällig und innerhalb von 30 Tagen zahlbar;
- alle Klauseln, die sich entweder ausdrücklich oder ihrer Natur nach auf die Zeit nach dem Ablauf oder der Beendigung des Vertrags beziehen, bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam;
6.2 Die Kündigung berührt nicht das Recht auf Schadenersatz oder andere Rechtsmittel, das die kündigende Partei in Bezug auf das Ereignis, das zur Kündigung geführt hat, hat, und auch nicht das Recht auf Schadenersatz oder andere Rechtsmittel, das eine Partei in Bezug auf eine Verletzung der Vereinbarung hat, die zum Zeitpunkt der Kündigung oder davor bestand.
6.3 Jede Partei stellt unverzüglich die direkte oder indirekte Nutzung vertraulicher Informationen ein und gibt der anderen Partei unverzüglich alle in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle befindlichen Unterlagen zurück, die vertrauliche Informationen enthalten oder aufzeichnen, mit Ausnahme derjenigen, die:
- zum Zeitpunkt der Offenlegung ist oder zu einem beliebigen Zeitpunkt nach diesem Zeitpunkt öffentlich bekannt wird;
- vom Transportunternehmer zur Zufriedenheit von WasteTrade nachgewiesen werden kann, dass der Transportunternehmer vor der Offenlegung durch WasteTrade davon Kenntnis gehabt hat;
- dem Spediteur auf andere Weise als von WasteTrade zur Verfügung steht oder gestellt wird und frei von jeglichen Beschränkungen hinsichtlich ihrer Verwendung oder Offenlegung ist;
- gesetzlich vorgeschrieben ist, offen zu legen.
- C) ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Die folgenden Allgemeinen Bestimmungen gelten für die Gesamtheit der vorliegenden Bedingungen. 1. Haftung und Entschädigung
1.1 Die Haftung von WasteTrade im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und bei Verletzung gesetzlicher Pflichten sowie bei unerlaubter Handlung oder falscher Darstellung oder in sonstiger Weise ist auf die in diesem Abschnitt genannten Fälle beschränkt.
1.2 WasteTrade haftet nicht (unabhängig davon, ob dies durch unsere Mitarbeiter, Vertreter oder anderweitig verursacht wurde) im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Website oder dem Transport von Materialien oder der Erfüllung unserer sonstigen Verpflichtungen gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
- alle indirekten, besonderen oder Folgeverluste, -schäden, -kosten oder -ausgaben; oder
- Gewinneinbußen, entgangene Gewinne, Geschäftseinbußen, Datenverluste, Rufschädigung oder Schädigung des Firmenwerts, Betriebsunterbrechungen oder sonstige Ansprüche Dritter; oder
- die Nichterfüllung einer unserer Verpflichtungen, wenn diese Verzögerung oder Nichterfüllung auf eine Ursache zurückzuführen ist, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Waste Trade liegt
1.3 Der Spediteur muss den Käufer/Verkäufer für alle Schäden, Kosten, Ansprüche und Ausgaben entschädigen, die sich aus dem Verlust oder der Beschädigung von Ausrüstungen, Gütern oder Eigentum (einschließlich des Eigentums Dritter) ergeben, die durch den Transportanbieter, seine Vertreter oder Mitarbeiter verursacht wurden.
1.4 Keine der Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt oder schließt unsere Haftung für Todesfälle oder Personenschäden aus, die durch unsere Fahrlässigkeit verursacht wurden, oder für arglistige Täuschung oder für andere Angelegenheiten, für die ein Ausschluss oder eine Beschränkung der Haftung ungesetzlich wäre.
- Datenschutz und Vertraulichkeit
2.1 Wenn sich ein Nutzer auf der Website registriert, ist WasteTrade der Datenverantwortliche für die bereitgestellten Informationen. Für weitere Informationen bezüglich des Datenschutzes wird der Nutzer an [email protected] verwiesen.
2.2 Die für die Öffentlichkeit zugänglichen Daten der Inserate umfassen den Standort des Nutzers sowie den Firmennamen und die Registrierungsnummer des Nutzers. WasteTrade ist für die Erleichterung der gesamten Kommunikation zwischen den Parteien verantwortlich und die Kontaktdaten der Parteien werden daher nicht ohne ausdrückliche Genehmigung weitergegeben.
2.3 Alle Informationen, die WasteTrade über einen Nutzer besitzt, werden in Übereinstimmung mit dem Data Protection Act 2018 und allen nachfolgenden damit verbundenen Rechtsinstrumenten aufbewahrt.
2.4 Bei der Beauftragung eines Transportunternehmens durch WasteTrade erklären sich der Käufer und der Verkäufer der Ladung damit einverstanden, dass die entsprechenden Daten an das von WasteTrade beauftragte Transportunternehmen weitergegeben werden. Beide Parteien werden Daten erhalten, die unter die Bestimmungen des Data protection Act 2018 fallen.
2.5 WasteTrade ist beim Information Commissioner Office unter der Registrierungsnummer ZB155520 registriert.
2.6 Der Spediteur garantiert, dass er bei der Datenschutzbehörde registriert ist und dass er alle Daten, die er im Rahmen der Kontakte zwischen den Parteien erhält, im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen verwalten wird.
2.7 Keine der Parteien darf personenbezogene Daten länger aufbewahren, als es für die Verarbeitung erforderlich ist, und darf keine personenbezogenen Daten für eigene Zwecke oder für Zwecke Dritter verarbeiten.
2.8 Keine der Parteien darf personenbezogene Daten an Dritte weitergeben, mit Ausnahme von Mitarbeitern, Geschäftsführern, Vertretern, Unterauftragnehmern oder Beratern, und zwar nur dann, wenn sie davon Kenntnis haben müssen, und nur unter folgenden Bedingungen
die gleichen (oder weitergehende) Bedingungen wie in diesen Bedingungen oder in dem Umfang, der durch die geltenden Gesetze und/oder Vorschriften vorgeschrieben ist.
2.9 Bei Fragen oder Beschwerden zum Thema Datenschutz können Sie sich per E-Mail an den zuständigen Datenschutzbeauftragten von WasteTrade wenden, und zwar unter der E-Mail-Adresse [email protected] Sollten Sie weiterhin unzufrieden sein, können Sie sich per E-Mail an das Information Commissioner's Office wenden.
2.10 WasteTrade wird alle Geschäftsinformationen vertraulich behandeln und ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers nicht an Dritte weitergeben oder für andere Zwecke verwenden, es sei denn, sie sind dazu berechtigt. Die Bereitstellung von Informationen für regulatorische oder Compliance-Zwecke ist eine Ausnahme von dieser Klausel.
- Abschnitt 2 gilt nicht für Informationen, die:
- zum Zeitpunkt der Veröffentlichung ist oder zu irgendeinem Zeitpunkt nach diesem Zeitpunkt öffentlich bekannt wird;
- vom Transportunternehmer zur Zufriedenheit von WasteTrade nachgewiesen werden kann, dass der Transportunternehmer vor der Offenlegung durch WasteTrade davon Kenntnis gehabt hat;
- dem Spediteur auf andere Weise als von WasteTrade zur Verfügung steht oder gestellt wird und frei von jeglichen Beschränkungen hinsichtlich ihrer Verwendung oder Offenlegung ist;
- gesetzlich vorgeschrieben ist, offen zu legen.
- Höhere Gewalt
4.1 Wird ein Verkauf über die WasteTrade-Website oder eine Transportvereinbarung von WasteTrade aufgrund von Umständen storniert, die außerhalb der Kontrolle von WasteTrade liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, außergewöhnliche Unwetter, Ausfall oder Mangel an Energieversorgung, Überschwemmung, Dürre, Sturm, Blitzschlag oder Feuer, Proteste, Streik, Aussperrung, Handelsstreitigkeiten oder Arbeitsunruhen, Krieg oder militärische Operationen, Explosion, terroristische Handlungen, nationaler oder lokaler Notstand, Maßnahmen der Regierung oder anderer zuständiger Behörden oder Arbeitskämpfe jeglicher Art (einschließlich solcher, an denen Mitarbeiter oder Subunternehmer des Lieferanten beteiligt sind), Verzögerungen oder Ausfälle durch Dritte (jeweils ein "Ereignis höherer Gewalt"), WasteTrade haftet nicht für Verluste oder Schäden, die einer Partei entstehen.
4.2 Im Falle einer Stornierung durch den Käufer/Verkäufer werden die Speditionskosten auf den Käufer/Verkäufer abgewälzt und von diesem bezahlt.
- Kommunikation
5.1 Alle Mitteilungen im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen und von der kündigenden Partei (oder einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter dieser Partei) oder in deren Namen unterzeichnet werden.
5.2 Die Mitteilungen gelten als ordnungsgemäß erfolgt:
- bei der Zustellung, wenn die Zustellung durch einen Kurier oder einen anderen Boten (einschließlich Einschreiben) während der normalen Geschäftszeiten des Empfängers erfolgt;
- bei der Übermittlung per Fax oder E-Mail, wenn ein Bericht über die erfolgreiche Übermittlung oder eine Empfangsbestätigung erstellt wurde;
- am fünften Werktag nach der Absendung, wenn es sich um einen normalen nationalen Postversand handelt, oder d. am zehnten Werktag nach der Absendung, wenn es sich um einen Luftpostversand handelt.
5.3 Alle Mitteilungen im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen müssen an die letzte der anderen Partei mitgeteilte Adresse oder E-Mail-Adresse gerichtet werden.
- Kein Verzicht
6.1 Eine Verzögerung, Handlung oder Unterlassung einer Partei bei der Ausübung eines Rechts oder Rechtsmittels gilt nicht als Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder Rechtsmittel und verhindert nicht die weitere Ausübung eines anderen Rechts oder Rechtsmittels.
- Abfindung
7.1 Wenn eine oder mehrere dieser Bedingungen als rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet werden, bleiben alle anderen Klauseln innerhalb der Bedingungen vollständig durchsetzbar.
- Recht und Gerichtsbarkeit
8.1 Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen von England und Wales und ist nach diesen auszulegen. Alle Streitigkeiten, die sich aus der Vereinbarung ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der englischen und walisischen Gerichte.
- Rechte Dritter
9.1 Eine Person, die nicht Vertragspartei im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist, hat gemäß dem Contracts (Right of Third Parties) Act 1999 keine Rechte zur Durchsetzung einer Vertragsklausel, was jedoch nicht die Rechte oder Rechtsmittel einer dritten Partei berührt, die außerhalb dieses Gesetzes bestehen oder verfügbar sind.